Ein Unternehmen hat in einem anderen EU-Mitgliedstaat Mehrwertsteuer auf Waren oder Dienstleistungen bezahlt – und kann diese über das Vorsteuervergütungsverfahren zurückfordern, sofern es im Erstattungsstaat nicht registriert und nicht zum regulären Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/eu-vat-rules-topic/vat-refunds_en
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