Vorübergehende Verwendung
Quelle: https://www.wcoomd.org/en/topics/facilitating-trade/instrument-and-tools/temporary-admission.aspx
Vorübergehende Verwendung ist ein Zollverfahren, bei dem Waren im Inland nur vorübergehend genutzt oder verwendet werden dürfen, ohne dass sie endgültig eingeführt oder zollrechtlich endgültig veranlagt werden. Zölle und Abgaben können ausgesetzt oder erst bei endgültiger Verwendung bzw. Ausfuhr bzw. Rückführung der Ware fällig werden.
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
⚡ Aktuell 2026
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Passar 1.0Passar 2.0 → Q2 2026Passar 3.0 → Q2 2027