Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Waffenembargo
Ein Waffenembargo ist eine staatliche oder völkerrechtlich beschlossene Massnahme, die den Export, Import und Transit von Waffen, Munition und kriegsrelevanter Ausrüstung gegenüber einem bestimmten Staat oder einer Konfliktpartei untersagt oder streng reglementiert.
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Quelle: https://eeas.europa.eu/topics/arms-embargoes_en
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Definition & Erklärung
Ein Waffenembargo ist eine staatliche oder völkerrechtlich beschlossene Massnahme, die den Export, Import und Transit von Waffen, Munition und kriegsrelevanter Ausrüstung gegenüber einem bestimmten Staat oder einer Konfliktpartei untersagt oder streng reglementiert. Solche Embargos werden häufig durch Resolutionen des UN-Sicherheitsrats oder regionale Sanktionsregime wie das der EU verhängt, um bewaffnete Konflikte einzudämmen oder Menschenrechtsverletzern militärische Ressourcen zu entziehen. Für die Logistikpraxis entscheidend: Das Verbot gilt nicht nur für eindeutig als Waffen klassifizierte Güter, sondern erstreckt sich auf Dual-Use-Güter mit potenzieller militärischer Verwendung. Spediteure und Zollbehörden prüfen daher sowohl die Warenart als auch Endabnehmer und Endverwendungszweck. Verstösse sind Straftaten und können zur Beschlagnahme der Ware, zu Unternehmensstrafen und zu Freiheitsstrafen führen.
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