Wareneingangsschein
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wareneingangsschein-53016
Ein Wareneingangsschein ist ein logistik- bzw. lagerinternes Dokument, das den tatsächlichen Eingang von Waren erfasst. Er enthält Angaben zu Menge, Datum, Zustand und Abgleich mit Bestellung und Lieferschein und dient als Nachweis für die weitere Bestandsführung.
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