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Werkvertrag Transport

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html
Ein Werkvertrag im Transportwesen ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer die Durchführung einer transportbezogenen Leistung als zu fertigende, konkrete Arbeitsleistung gegen Vergütung schuldet, wobei der Erfolg als konkretes transportiertes Ergebnis geschuldet wird.
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