Im Moment, in dem eine importierte Ware die Zollgrenze eines WTO-Mitglieds passiert hat und in den freien Verkehr ĂŒbergegangen ist, greift das Prinzip der Nationalen Behandlung: Das Importprodukt darf bei Steuern, Abgaben, technischen Vorschriften und sonstigen wettbewerbsrelevanten Massnahmen nicht schlechter gestellt werden als gleichartige inlĂ€ndische Erzeugnisse.
Quelle: https://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/fact2_e.htm
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