Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Zollabfertigungsagent
Spediteure, Importeure und Exporteure beauftragen einen Zollabfertigungsagenten, wenn sie die Zollabfertigung ihrer Sendungen nicht selbst vornehmen können oder wollen.
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Quelle: https://www.export.gov/article?id=Customs-Clearance
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Definition & Erklärung
Spediteure, Importeure und Exporteure beauftragen einen Zollabfertigungsagenten, wenn sie die Zollabfertigung ihrer Sendungen nicht selbst vornehmen können oder wollen. Der Agent – eine von der zuständigen Zollbehörde zugelassene natürliche oder juristische Person – deklariert die Waren, kalkuliert die anfallenden Zölle und Steuern, veranlasst deren Zahlung und vertritt den Auftraggeber gegenüber dem Zoll. Er trägt die volle Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und haftet sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber seinem Mandanten. Im deutschsprachigen Raum treten Zollabfertigungsagenten häufig als spezialisierte Zollmakler oder als Speditionen mit integrierter Zollabteilung auf. Nicht zu verwechseln mit dem internen Zolldeklaranten, der als Angestellter eines Unternehmens tätig ist und keine eigenständige Zulassung als externer Dienstleister benötigt.
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