Sobald eine Sendung die Grenze passieren soll, tritt der Zollabfertigungsdienstleister in den Prozess ein: Er übernimmt sämtliche zollrechtlichen Formalitäten – Tarifklassifizierung, Zollwertermittlung, Erstellung und Einreichung der Zollanmeldung – im Namen des Importeurs oder Exporteurs.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_broker
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