Zollager
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zollager
Ein Zollager ist ein von den Zollbehörden genehmigtes Lager, in dem Waren unter zollrechtlicher Überwachung ohne sofortige Entrichtung von Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer aufbewahrt werden können, bis sie zur freien Verwendung freigegeben, weiterverarbeitet oder re-exportiert werden.
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