Liegt eine Warensendung an der Schweizer Grenze zur Verzollung an, ist in der Praxis meist ein Zollanmelder (gVV) involviert, der die Deklaration stellvertretend für Importeur oder Exporteur einreicht.
Quelle: https://www.bfsf.de/faq/zollanmelder-und-zollbevollmaechtigter/
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