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Zollbescheid

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-decision_en
Der Zollbescheid ist eine förmliche Entscheidung der Zollbehörden, mit der Höhe und Rechtsgrundlage der auf importierte oder exportierte Waren entfallenden Zölle, Steuern und Abgaben verbindlich festgesetzt und dem Absender oder Empfänger in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
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