Wer privilegierte Zollverfahren nutzen will, benötigt dafĂŒr eine Zollbewilligung â eine förmliche Genehmigung der zustĂ€ndigen Zollbehörde, die einem Unternehmen erlaubt, bestimmte Verfahren oder Erleichterungen dauerhaft in Anspruch zu nehmen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0952
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