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Zollbewilligung

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/simplifications/customs-authorisations_en
Eine Zollbewilligung ist eine behördliche Genehmigung im Zollrecht, die einem Wirtschaftsbeteiligten erlaubt, bestimmte zollrechtliche Verfahren oder Erleichterungen in Anspruch zu nehmen, beispielsweise vereinfachte Verfahren wie die aktive Veredelung, die Zollagerung oder den Status als zugelassener Ausführer bzw. zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO).
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