Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 19. Okt. 2026
Zollerleichterung
Eine Zollerleichterung ist ein reduzierter Zollansatz, der für bestimmte Waren abhängig von ihrem vorgesehenen Verwendungszweck gewährt wird, statt vom Standardtarif der Tarifnummer.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert:
Quelle: https://www.bazg.admin.ch/de/waren-mit-zollerleichterung-je-nach-verwendungszweck
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
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Definition & Erklärung
Eine Zollerleichterung ist ein reduzierter Zollansatz, der für bestimmte Waren abhängig von ihrem vorgesehenen Verwendungszweck gewährt wird, statt vom Standardtarif der Tarifnummer. Rechtsgrundlage in der Schweiz sind das Zolltarifgesetz (ZTG) und die Zollerleichterungsverordnung (ZEV). Voraussetzung ist in der Regel eine vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) genehmigte Verwendungsverpflichtung, mit der sich der Betrieb zur zweckgebundenen Verwendung der Ware verpflichtet. Klassische Beispiele sind Rohstoffe, die nur für die industrielle Weiterverarbeitung (etwa Kosmetika- oder Futtermittelherstellung) zum tieferen Satz veranlagt werden. Wird die Ware zweckwidrig verwendet, entfällt die Vergünstigung nachträglich, und die Zollbehörde kann die Differenz nachfordern.
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