Im Laufe des Zollfreigabeverfahrens führt die Zollstelle Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass alle angegebenen Wareneigenschaften (Klassifizierung, Warenwert, Ursprungsbezeichnung) stimmen und dass keine verbotenen oder beschränkten Gegenstände verborgen sind.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-clearance_en
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