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Zollfreilager Prozess

Quelle: https://www.zoll.de/EN/Businesses/Movement-goods/Temporary-storage/duty-free-warehouse.html
Der Zollfreilager Prozess bezeichnet das von den Zollbehörden überwachte Verfahren, bei dem Waren in einem Zollfreilager gelagert werden, ohne dass Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer sofort entrichtet werden müssen. Die Zahlung der Zölle und Abgaben erfolgt erst bei Entnahme zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder bei Ausfuhr.
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