Anders als das Zolllager – ein genehmigtes Lagerhaus innerhalb des regulären Zollgebiets eines bestimmten Bewilligungsinhabers – ist die Zollfreizone ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit eigenem Rechtsregime: Zölle, Einfuhrsteuern und bestimmte behördliche Kontrollen sind innerhalb ihrer Grenzen ausgesetzt oder stark reduziert.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/free-zones_en.htm
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