Anders als ein normales Hafenareal, in dem eingehende Waren unmittelbar der Zollabfertigung unterliegen, bleiben Einfuhrzölle, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuer in einer hafenseitigen Zollfreizone solange ausgesetzt, bis die Ware das abgegrenzte Gebiet verlĂ€sst und ins inlĂ€ndische Zollgebiet eingefĂŒhrt wird.
Quelle: https://www.durban.gov.za
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