Zollbehörden erteilen eine Zollgenehmigung als formale Erlaubnis, Waren unter festgelegten Bedingungen zu importieren, exportieren oder zu überführen – häufig verbunden mit vereinfachten oder beschleunigten Abfertigungsverfahren.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/general_aspects/customs-procedures-authorizations_en
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