Im Unterschied zur reinen Dokumentenprüfung gleichen Zollbeamte bei der Zollinhaltsprüfung die tatsächlich vorhandenen Waren mit den Angaben in der Zollanmeldung ab – physisch durch Öffnen von Containern oder Paketen oder dokumentarisch anhand der Begleitpapiere.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-inspection_en
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