Zolllager
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zolllager
Ein Zolllager ist eine von der Zollbehörde genehmigte Einrichtung, in der unverzollte Waren unter zollrechtlicher Überwachung eingelagert werden können, ohne dass Einfuhrabgaben und -steuern sofort fällig werden. Die Abgaben werden erst bei Entnahme zur freien Verwendung erhoben.
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