Sobald unverzollte Waren in einem Zolllager eingelagert werden sollen und der Betreiber des Lagers sowohl für die eingelagerten Waren als auch für die korrekte Abwicklung die Verantwortung übernimmt, kommt in der EU typischerweise das Zolllager Typ A zur Anwendung.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Customs_warehouse
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