Zolllagerrecht
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/duties-suspension_en
Recht, Waren in einem Zolllager unter zollbehördlicher Aufsicht zu lagern, wodurch Zölle und Steuern aufgeschoben bzw. erst bei Freigabe zur freien Verkehr oder zur Ausführung fällig werden.