Zolllagerverfahren
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-procedures-import-and-export/customs-warehousing_en
Das Zolllagerverfahren ist ein zollrechtliches Verfahren, das es ermöglicht, zollpflichtige Waren in einem zugelassenen Zolllager zu lagern, ohne dass bei der Einfuhr Einfuhrabgaben sofort erhoben werden müssen. Die Abgaben werden erst fällig, wenn die Waren zur Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet und aus dem Lager entnommen werden.
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