Anders als beim Warenhandel unterliegen grenzüberschreitend erbrachte Dienstleistungen – etwa Transportleistungen, IT-Services oder technische Wartung – grundsätzlich keinem Warenzoll, können aber umsatzsteuerliche Meldepflichten und sektorspezifische Regulierungsanforderungen auslösen, die je nach Zielland und Vertragsgestaltung erheblich variieren.
Quelle: https://www.zoll.de
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