Spediteure, Importeure und Zollagenten treten im Zollverfahren hĂ€ufig als Zollschuldner auf â also als Personen oder Unternehmen, die nach dem jeweils anwendbaren Zollrecht zur Zahlung entstandener Zölle und Abgaben verpflichtet sind.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32013R0952
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