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Zollschuldübernahme

Quelle: https://www.zoll.de
Verpflichtung, Zölle und Einfuhrsteuern zu zahlen, die sich aus einer Zollabfertigung ergeben, durch eine andere Partei als dem ursprünglichen Schuldner, z. B. im Rahmen eines Zollverfahrens, und damit deren Zollschuld übernimmt.

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