Im Zollrecht taucht die Frage nach der Verjährung immer dann auf, wenn eine Nachforderung Jahre nach der Einfuhr eintrifft: Die Zollsteuerverjährung ist die gesetzliche Frist, nach deren Ablauf die Zollbehörde ihren Anspruch auf Erhebung von Zöllen, Abgaben oder Bussgeldern nicht mehr durchsetzen kann.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Zollrecht/Verjaehrung/verjaehrung-node.html
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