Spediteure und Zollabfertiger nutzen Zolltransitverfahren, um Waren unter zollamtlicher Überwachung von einer Abgangszollstelle zu einer Bestimmungszollstelle zu befördern, ohne dass an den dazwischenliegenden Grenzen Einfuhrabgaben fällig werden.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures-import-and-export/customs-procedures/transit_en
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