Die Zollveranlagung ist der verbindliche Verwaltungsakt, mit dem eine Zollbehörde nach PrĂŒfung der Zollanmeldung und der zugehörigen Belege die fĂ€lligen Abgaben â Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und allfĂ€llige Spezialabgaben â rechtskrĂ€ftig festsetzt.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zollveranlagung-56136
Passende Tools zu diesem Begriff
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ â alles auf einer Seite.
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt â kostenlos.
Teile dein Wissen, stelle RĂŒckfragen oder ergĂ€nze unsere ErklĂ€rung mit deinem Praxis-Know-how. Alle BeitrĂ€ge werden vor der Veröffentlichung moderiert.