Zollvertretung bedeutet, dass ein Dritter â meist ein Spediteur, Zollagent oder ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter â die ZollformalitĂ€ten fĂŒr einen Importeur oder Exporteur erledigt.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex), Art. 18, 19, 77 und 84; EuropĂ€ische Kommission, «Customs Debt â Quick Info»; Frachtportal-News «NachtrĂ€gliche Zollforderungen in Polen» (14.09.2026)
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