Zollwert
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-value_en
Der Zollwert ist der Wert der eingeführten Waren, der für die Berechnung der Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer etc.) zugrunde gelegt wird. Er basiert in der Regel auf dem Transaktionswert der Ware – dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis – und wird gemäß den internationalen Bewertungsregeln (WTO-Übereinkommen, GATT Artikel VII) um bestimmte Kosten wie Transport bis zum Bestimmungsort, Versicherung, Verpackung oder Provisionen angepasst.
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