Stellt ein Spediteur fest, dass die Zollbehörde den in der Zollanmeldung deklarierten Zollwert nicht akzeptiert, mündet das Verfahren häufig in einer Zollwertveranlagungsverfügung – einem unmittelbar vollziehbaren Verwaltungsakt, mit dem die Zollverwaltung den Zollwert verbindlich festlegt oder abändert.
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verfahren/Zollwert/Zollwert.html
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