Spediteure und Transportunternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, beantragen ihre Betriebszulassung bei der jeweils zuständigen nationalen Verkehrs- oder Transportbehörde – zugelassene grenzüberschreitende Frachtführer haben dabei nachgewiesen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen an Fahrsicherheit, Versicherungsschutz und Fahrerqualifikation erfüllen.
Quelle: https://www.fmcsa.dot.gov/international-services
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