Zugelassene Lagerbetreiber unter Zollkontrolle
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-warehousing_en
Unter dem Zolllagerverfahren zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, die befugt sind, Waren in einem zugelassenen Lager unter Zollaufsicht einzulagern, ohne dass Einfuhrabgaben sofort fällig werden. Die Abgaben werden erst bei Entnahme der Waren zur zollrechtlichen Verwendung erhoben.
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