Zugelassener Empfänger (ZE) und Zugelassener Versender (ZV) sind bewilligte vereinfachte Zollverfahren des Schweizer BAZG: Sie erlauben Firmen, Waren an einem bewilligten Ort – in der Regel am eigenen Betriebssitz – einzuführen (ZE) bzw.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Zugelassener Empfänger (besondere Einfuhrverfahren) / Zugelassener Versender (besondere Ausfuhrverfahren); Richtlinie R-10-21 «Zugelassene Versender und Empfänger». Stand: Juni 2026.
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