Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-security-safety/aeo_en
Ein von der Zollbehörde zertifiziertes Unternehmen, das als zuverlÀssig in Bezug auf Sicherheit und Zollvorschriften gilt und von vereinfachten Zollverfahren profitiert.
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