Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-security/aeo_en
Ein von den Zollbehörden anerkannter Wirtschaftsbeteiligter in der internationalen Lieferkette, der festgelegte Sicherheits- und Compliance-Standards erfüllt und dadurch Vorteile wie vereinfachte Zollverfahren und ein reduziertes Risiko profil erhält.
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