Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Im Unterschied zur regulären Zollabfertigung ist der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) kein Verfahren, sondern ein Zertifikat: Die zuständige Zollbehörde verleiht es Unternehmen, die nachweislich hohe Standards in Zoll-Compliance, Sicherheit und Buchführung erfüllen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/authorised-economic-operator-aeo_en
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