Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (englisch Authorised Economic Operator, AEO) ist ein vom Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verliehener Status für Firmen, die als besonders zuverlässig und sicher in der internationalen Lieferkette gelten – vereinfacht gesagt ein «Gütesiegel» im Warenverkehr.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) – Übersicht und Rechtsgrundlagen; Richtlinie R-62 AEO; Zollverordnung SR 631.01 (Art. 112b–112g). Stand: Juni 2026.
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