Spediteure, Importeure, Exporteure und andere Unternehmen, die regelmĂ€ssig grenzĂŒberschreitend tĂ€tig sind, können sich von der Zollbehörde ihres EU-Mitgliedstaats als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB) â international AEO: Authorized Economic Operator â zertifizieren lassen.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-security/authorised-economic-operator-aeo_en
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