Zulassung von Waren in Freizonen
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/free-zones_en
Die Zulassung von Waren in Freizonen ist ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Waren in ein abgegrenztes Gebiet (Freizone) verbracht werden, um von der Aussetzung oder Befreiung von Zöllen und Einfuhrabgaben zu profitieren, bis sie dort weiterverarbeitet oder in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.
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