Im Unterschied zur üblichen Fuhrparkdisposition ist die Zuweisung von Gefahrgutfahrzeugen ein regulierter Compliance-Akt: Nicht jedes zugelassene Fahrzeug darf einen Gefahrgutauftrag übernehmen – es muss nach den Vorgaben des ADR (Strassentransport), RID (Schiene) oder IMDG-Codes (Seeverkehr) zertifiziert und entsprechend ausgerüstet sein.
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods
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