01Typische Waren und Risiken
Beispiele: Munition, Feuerwerk, Sprengstoffe, pyrotechnische Sätze, Airbag-Module.
Risiken: Detonations- und Deflagrationsrisiko; starke Massenexplosion möglich. Unterteilt in 6 Untergruppen (1.1–1.6).
Vor jedem Transport ist eine Risikobewertung für die konkrete Verpackungs-, Verlade- und Routenkombination empfehlenswert, insbesondere bei Tunneln, Fährpassagen und Transitländern mit Sonderregelungen.
02ADR — Strassenverkehr
ADR-Beförderungspapier, nur zugelassene Fahrzeuge, strenge Mengenlimits.
Relevant sind: Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR, UN-Verpackungscodes, Gefahrzettel und orangefarbene Warntafel am Fahrzeug. Fahrer brauchen den ADR-Schein (Basis- und ggf. Aufbaukurse).
03IMDG — Seefracht
IMDG-Code, separate Stauung, ausschliesslich zugelassene Hafenterminals.
Hinweise wie "Stow away from living quarters" oder "Segregation Group" werden im IMDG-Code unter Part 7 geregelt. Pflichtdokument: Dangerous Goods Declaration. Container müssen per CSC-Zertifikat und CTU-Code-konform gestaut sein.
04IATA — Luftfracht
Luftfracht nur teilweise zulässig — die meisten Divisions sind Cargo Aircraft Only oder verboten.
IATA-DGR-Editionen werden jährlich aktualisiert (aktuell 66. Ausgabe 2025). Operator-Varianten (OV) einzelner Airlines sind verbindlich zu beachten. Shipper's Declaration für DG ist Pflicht, oft auch elektronisch (eDG) möglich.
Häufige Fragen
Darf Klasse 1 — Explosive Stoffe als Luftfracht transportiert werden?
Luftfracht nur teilweise zulässig — die meisten Divisions sind Cargo Aircraft Only oder verboten. Beachten Sie die aktuelle IATA-DGR-Ausgabe und operator-spezifische Einschränkungen.