01Typische Waren und Risiken
Beispiele: Benzin, Diesel (limited), Aceton, Ethanol, Lacke, Farben, Lösungsmittel.
Risiken: Flammpunkt ≤ 60 °C. Brandgefahr, Explosionsgefahr in Dampf-/Luftgemischen.
Vor jedem Transport ist eine Risikobewertung für die konkrete Verpackungs-, Verlade- und Routenkombination empfehlenswert, insbesondere bei Tunneln, Fährpassagen und Transitländern mit Sonderregelungen.
02ADR — Strassenverkehr
ADR; Mengenlimits je nach Verpackungsgruppe (I/II/III).
Relevant sind: Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR, UN-Verpackungscodes, Gefahrzettel und orangefarbene Warntafel am Fahrzeug. Fahrer brauchen den ADR-Schein (Basis- und ggf. Aufbaukurse).
03IMDG — Seefracht
IMDG-Code, UN-Verpackung nach Verpackungsgruppe.
Hinweise wie "Stow away from living quarters" oder "Segregation Group" werden im IMDG-Code unter Part 7 geregelt. Pflichtdokument: Dangerous Goods Declaration. Container müssen per CSC-Zertifikat und CTU-Code-konform gestaut sein.
04IATA — Luftfracht
Erlaubt in Passenger Aircraft bei PG II/III (mit Mengenlimits).
IATA-DGR-Editionen werden jährlich aktualisiert (aktuell 66. Ausgabe 2025). Operator-Varianten (OV) einzelner Airlines sind verbindlich zu beachten. Shipper's Declaration für DG ist Pflicht, oft auch elektronisch (eDG) möglich.
Häufige Fragen
Darf Klasse 3 — Entzündbare Flüssigkeiten als Luftfracht transportiert werden?
Erlaubt in Passenger Aircraft bei PG II/III (mit Mengenlimits). Beachten Sie die aktuelle IATA-DGR-Ausgabe und operator-spezifische Einschränkungen.