01Typische Waren und Risiken
Beispiele: Unterteilt in 4.1 (entzündbare Feststoffe wie Streichhölzer), 4.2 (selbstentzündliche Stoffe), 4.3 (mit Wasser gefährlich reagierende).
Risiken: Brand- und Zersetzungsgefahr; 4.3 reagiert mit Wasser zu entzündbaren Gasen.
Vor jedem Transport ist eine Risikobewertung für die konkrete Verpackungs-, Verlade- und Routenkombination empfehlenswert, insbesondere bei Tunneln, Fährpassagen und Transitländern mit Sonderregelungen.
02ADR — Strassenverkehr
ADR; je nach Untergruppe Feuchtigkeits-Kontrolle erforderlich.
Relevant sind: Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR, UN-Verpackungscodes, Gefahrzettel und orangefarbene Warntafel am Fahrzeug. Fahrer brauchen den ADR-Schein (Basis- und ggf. Aufbaukurse).
03IMDG — Seefracht
IMDG; separate Stauung, "away from acids".
Hinweise wie "Stow away from living quarters" oder "Segregation Group" werden im IMDG-Code unter Part 7 geregelt. Pflichtdokument: Dangerous Goods Declaration. Container müssen per CSC-Zertifikat und CTU-Code-konform gestaut sein.
04IATA — Luftfracht
Begrenzt zulässig; 4.3 meist CAO (Cargo Aircraft Only).
IATA-DGR-Editionen werden jährlich aktualisiert (aktuell 66. Ausgabe 2025). Operator-Varianten (OV) einzelner Airlines sind verbindlich zu beachten. Shipper's Declaration für DG ist Pflicht, oft auch elektronisch (eDG) möglich.
Häufige Fragen
Darf Klasse 4 — Entzündbare Feststoffe als Luftfracht transportiert werden?
Begrenzt zulässig; 4.3 meist CAO (Cargo Aircraft Only). Beachten Sie die aktuelle IATA-DGR-Ausgabe und operator-spezifische Einschränkungen.