01Typische Waren und Risiken
Beispiele: 5.1: Ammoniumnitrat, Peroxide. 5.2: organische Peroxide (BPO, MEKP).
Risiken: Fördert Verbrennung auch ohne Luftsauerstoff; 5.2 thermisch instabil.
Vor jedem Transport ist eine Risikobewertung für die konkrete Verpackungs-, Verlade- und Routenkombination empfehlenswert, insbesondere bei Tunneln, Fährpassagen und Transitländern mit Sonderregelungen.
02ADR — Strassenverkehr
Temperaturkontrolle bei 5.2; getrennt von brennbaren Stoffen stauen.
Relevant sind: Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR, UN-Verpackungscodes, Gefahrzettel und orangefarbene Warntafel am Fahrzeug. Fahrer brauchen den ADR-Schein (Basis- und ggf. Aufbaukurse).
03IMDG — Seefracht
IMDG, Stauung "away from heat sources".
Hinweise wie "Stow away from living quarters" oder "Segregation Group" werden im IMDG-Code unter Part 7 geregelt. Pflichtdokument: Dangerous Goods Declaration. Container müssen per CSC-Zertifikat und CTU-Code-konform gestaut sein.
04IATA — Luftfracht
Viele 5.2 CAO oder verboten; Temperaturlimits beachten.
IATA-DGR-Editionen werden jährlich aktualisiert (aktuell 66. Ausgabe 2025). Operator-Varianten (OV) einzelner Airlines sind verbindlich zu beachten. Shipper's Declaration für DG ist Pflicht, oft auch elektronisch (eDG) möglich.
Häufige Fragen
Darf Klasse 5 — Oxidierende Stoffe und organische Peroxide als Luftfracht transportiert werden?
Viele 5.2 CAO oder verboten; Temperaturlimits beachten. Beachten Sie die aktuelle IATA-DGR-Ausgabe und operator-spezifische Einschränkungen.