01Typische Waren und Risiken
Beispiele: 6.1: Pestizide, Zyanide, Quecksilber. 6.2: medizinische Proben, Kulturen, Impfstoffe.
Risiken: Lebens- und Gesundheitsgefahr durch Aufnahme oder Infektion.
Vor jedem Transport ist eine Risikobewertung für die konkrete Verpackungs-, Verlade- und Routenkombination empfehlenswert, insbesondere bei Tunneln, Fährpassagen und Transitländern mit Sonderregelungen.
02ADR — Strassenverkehr
ADR; für 6.2 spezielle Kategorie A (UN 2814) vs. B (UN 3373).
Relevant sind: Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR, UN-Verpackungscodes, Gefahrzettel und orangefarbene Warntafel am Fahrzeug. Fahrer brauchen den ADR-Schein (Basis- und ggf. Aufbaukurse).
03IMDG — Seefracht
IMDG; separate Stauung, UN-zertifizierte Verpackung.
Hinweise wie "Stow away from living quarters" oder "Segregation Group" werden im IMDG-Code unter Part 7 geregelt. Pflichtdokument: Dangerous Goods Declaration. Container müssen per CSC-Zertifikat und CTU-Code-konform gestaut sein.
04IATA — Luftfracht
UN 2814 nur CAO, UN 3373 und exempt in PAX möglich.
IATA-DGR-Editionen werden jährlich aktualisiert (aktuell 66. Ausgabe 2025). Operator-Varianten (OV) einzelner Airlines sind verbindlich zu beachten. Shipper's Declaration für DG ist Pflicht, oft auch elektronisch (eDG) möglich.
Häufige Fragen
Darf Klasse 6 — Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe als Luftfracht transportiert werden?
UN 2814 nur CAO, UN 3373 und exempt in PAX möglich. Beachten Sie die aktuelle IATA-DGR-Ausgabe und operator-spezifische Einschränkungen.