01Typische Waren und Risiken
Beispiele: Säuren (Schwefel-, Salz-, Phosphorsäure), Basen (Natronlauge), Batterieflüssigkeit.
Risiken: Zerstörung von Haut- und Materialgewebe durch chemischen Angriff.
Vor jedem Transport ist eine Risikobewertung für die konkrete Verpackungs-, Verlade- und Routenkombination empfehlenswert, insbesondere bei Tunneln, Fährpassagen und Transitländern mit Sonderregelungen.
02ADR — Strassenverkehr
ADR; Materialverträglichkeit (Edelstahl, Kunststoff) prüfen.
Relevant sind: Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR, UN-Verpackungscodes, Gefahrzettel und orangefarbene Warntafel am Fahrzeug. Fahrer brauchen den ADR-Schein (Basis- und ggf. Aufbaukurse).
03IMDG — Seefracht
IMDG; Stauung getrennt von Klasse 5 und reagierenden Stoffen.
Hinweise wie "Stow away from living quarters" oder "Segregation Group" werden im IMDG-Code unter Part 7 geregelt. Pflichtdokument: Dangerous Goods Declaration. Container müssen per CSC-Zertifikat und CTU-Code-konform gestaut sein.
04IATA — Luftfracht
Meist in PAX PG II/III zulässig; Kategorie-spezifische Mengenlimits.
IATA-DGR-Editionen werden jährlich aktualisiert (aktuell 66. Ausgabe 2025). Operator-Varianten (OV) einzelner Airlines sind verbindlich zu beachten. Shipper's Declaration für DG ist Pflicht, oft auch elektronisch (eDG) möglich.
Häufige Fragen
Darf Klasse 8 — Ätzende Stoffe als Luftfracht transportiert werden?
Meist in PAX PG II/III zulässig; Kategorie-spezifische Mengenlimits. Beachten Sie die aktuelle IATA-DGR-Ausgabe und operator-spezifische Einschränkungen.