01Typische Waren und Risiken
Beispiele: Lithium-Batterien (UN 3480/3481/3090/3091), Trockeneis, umweltgefährdende Stoffe, Airbag-Einheiten (UN 3268).
Risiken: Sammelklasse für Gefahren, die nicht in Klasse 1–8 passen — insb. Lithium-Batterien als dominantes Transport-Risiko.
Vor jedem Transport ist eine Risikobewertung für die konkrete Verpackungs-, Verlade- und Routenkombination empfehlenswert, insbesondere bei Tunneln, Fährpassagen und Transitländern mit Sonderregelungen.
02ADR — Strassenverkehr
ADR; Sonderbestimmungen für Lithium (SP 188, 230, 376, 636).
Relevant sind: Beförderungspapier nach 5.4.1 ADR, UN-Verpackungscodes, Gefahrzettel und orangefarbene Warntafel am Fahrzeug. Fahrer brauchen den ADR-Schein (Basis- und ggf. Aufbaukurse).
03IMDG — Seefracht
IMDG; Lithium-Batterien erfordern spezifische UN-Nummer und Verpackungsanweisung.
Hinweise wie "Stow away from living quarters" oder "Segregation Group" werden im IMDG-Code unter Part 7 geregelt. Pflichtdokument: Dangerous Goods Declaration. Container müssen per CSC-Zertifikat und CTU-Code-konform gestaut sein.
04IATA — Luftfracht
IATA-DGR Section II für kleine Lithium; Section IA/IB Full-Regulation. Ständige Updates — Edition prüfen!
IATA-DGR-Editionen werden jährlich aktualisiert (aktuell 66. Ausgabe 2025). Operator-Varianten (OV) einzelner Airlines sind verbindlich zu beachten. Shipper's Declaration für DG ist Pflicht, oft auch elektronisch (eDG) möglich.
Häufige Fragen
Darf Klasse 9 — Verschiedene gefährliche Stoffe als Luftfracht transportiert werden?
IATA-DGR Section II für kleine Lithium; Section IA/IB Full-Regulation. Ständige Updates — Edition prüfen! Beachten Sie die aktuelle IATA-DGR-Ausgabe und operator-spezifische Einschränkungen.