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FrachtdokumentAktualisiert 15. Oktober 2025

Dangerous Goods Declaration

Erklärung des Versenders gemäss ADR / IMDG / IATA, dass die Sendung korrekt klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert ist.

Erklärung des Versenders gemäss ADR / IMDG / IATA, dass die Sendung korrekt klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert ist.

Verkehrsträger: Alle. Aussteller: Versender.

Abkürzung
DGD
Verkehrsträger
Alle
Aussteller
Versender

01Funktion und Rechtsgrundlage

Erklärung des Versenders gemäss ADR / IMDG / IATA, dass die Sendung korrekt klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet und dokumentiert ist.

Das Dokument wird typischerweise zusammen mit der Handelsrechnung, Packliste und ggf. Ursprungs-/Präferenzdokumenten übermittelt. Bei grenzüberschreitendem Verkehr verlangen Zoll- und Sicherheitsbehörden die vorherige elektronische Datenübermittlung (z. B. ICS2).

02Pflichtangaben und Inhalt

Zu den standardmässig geforderten Angaben gehören Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Warenwert, Incoterm, HS-Code und Ursprungsland. Für dokumentenbasierte Zahlungen (L/C, Akkreditiv) sind Formalia-Abweichungen häufigster Ablehnungsgrund.

03Ausstellung und Handhabung

Aussteller: Versender. In der Praxis werden die meisten Dokumente elektronisch erzeugt (EDI, eAWB, eB/L Pilotprogramme wie BIMCO und DCSA). Für hochwertige Sendungen bleibt das Original-Dokument nach wie vor relevant, insbesondere im Banken-Geschäft.

Themen

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Weiterführende Ressourcen