Zum Inhalt springen
FrachtdokumentAktualisiert 15. Oktober 2025

Phytosanitäres Zertifikat

Pflanzengesundheitszeugnis nach IPPC — Pflicht für Holz, Pflanzen, Obst, Gemüse, Saatgut, um Einschleppung von Schädlingen zu verhindern.

Pflanzengesundheitszeugnis nach IPPC — Pflicht für Holz, Pflanzen, Obst, Gemüse, Saatgut, um Einschleppung von Schädlingen zu verhindern.

Verkehrsträger: Alle. Aussteller: Pflanzenschutzdienst des Exportlandes.

Abkürzung
Phyto
Verkehrsträger
Alle
Aussteller
Pflanzenschutzdienst des Exportlandes

01Funktion und Rechtsgrundlage

Pflanzengesundheitszeugnis nach IPPC — Pflicht für Holz, Pflanzen, Obst, Gemüse, Saatgut, um Einschleppung von Schädlingen zu verhindern.

Das Dokument wird typischerweise zusammen mit der Handelsrechnung, Packliste und ggf. Ursprungs-/Präferenzdokumenten übermittelt. Bei grenzüberschreitendem Verkehr verlangen Zoll- und Sicherheitsbehörden die vorherige elektronische Datenübermittlung (z. B. ICS2).

02Pflichtangaben und Inhalt

Zu den standardmässig geforderten Angaben gehören Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Warenwert, Incoterm, HS-Code und Ursprungsland. Für dokumentenbasierte Zahlungen (L/C, Akkreditiv) sind Formalia-Abweichungen häufigster Ablehnungsgrund.

03Ausstellung und Handhabung

Aussteller: Pflanzenschutzdienst des Exportlandes. In der Praxis werden die meisten Dokumente elektronisch erzeugt (EDI, eAWB, eB/L Pilotprogramme wie BIMCO und DCSA). Für hochwertige Sendungen bleibt das Original-Dokument nach wie vor relevant, insbesondere im Banken-Geschäft.

Themen

PhytosanitaryIPPCISPM 15Pflanzengesundheit

Weiterführende Ressourcen